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Mai 2012
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Legende:

vorgemerkt
 
bestätigt
 
 

Altarbibel

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Kirchlicher Unterricht

Der Konfirmandenunterricht wird in der evangelisch - reformierten Kirchengemeinde Augustdorf pfarrbezirksübergreifend gegeben. Einer der Pastoren übernimmt in der Regel im August / September eine Gruppe der Katechumenen und bringt sie bis ins übernächste Jahr zur Konfirmation (Konfirmationstermine sind in der Regel jeweils Anfang Mai). Versetzt dazu wird der oder die andere Pastor/in den vorigen bzw. den nächsten Jahrgang von Konfirmanden betreuen. In der Regel wird während der 1 1/2 Jahre des kirchlichen Unterrichtes auch eine Konfirmandenfreizeit durchgeführt.

Der Konfirmandenunterricht findet zur Zeit jeweils Dienstags zwischen 15 und 17.15 Uhr im Gemeindehaus statt. Wir erwarten von den Jugendlichen, dass sie das kirchliche Leben unserer Gemeinde kennenlernen und sich an den Gottesdiensten beteiligen. Wir erhoffen uns, dass die Eltern sie auf diesem Weg begleiten und die Angebote der Kirchengemeinde mit ihren Kindern gemeinsam erleben.

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen werden dazu angehalten, mindestens 2x im Monat zum Gottesdienst zu gehen. Der Gottesdienstbesuch wird durch die Unterschrift des zuständigen Pfarrers bzw. der Pfarrerin bestätigt.

Konfirmandenunterricht ist nachgeholter Unterricht zur Taufe. Er soll die Jugendlichen dazu befähigen, sich in ihrem Glauben zurecht zu finden und sie zu dem offenen Urteil zu bringen, ob sie das Versprechen ihrer Eltern und Paten bei ihrer Taufe nun selbst für ihr Leben übernehmen wollen. Wir erwarten von den Konfirmandinnen und Konfirmanden einen regelmäßigen Unterrichtsbesuch,  das Einüben des Lernstoffes und auch die aktive Beteiligung an Gottesdiensten.

Konfirmandenunterricht soll die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben und mit Erscheinungsformen unserer Gesellschaft sein. Er soll neben dem "Denken" und dem Auswendiglernen auch ein Gruppengefühl von Gemeinschaft und Zugehörigkeit vermitteln. Spaß und Freude gehören dazu, wenn wir uns zum kirchlichen Unterricht treffen. Daneben hat die Zeit des Unterrichtes aber auch den Aspekt von Verantwortlich- und Verlässlichkeit, von Rechten und Pflichten. Die Konfirmation befähigt zur Übernahme des Patenamtes und berechtigt zur Teilnahme an der Wahl zum Kirchenvorstand. Zeigt ein Konfirmand, eine Konfirmandin aber ein deutlich abwertendes Verhalten gegenüber Kirche und gemeindlichem Leben, kann die Konfirmation nach Kirchenvorstandsbeschluss verschoben oder sogar versagt werden.

Die Anmeldung zum kirchlichen Unterricht finden Sie hier.



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