Kalender
Seit 1875 ist unsere Alte Dorfkirche
- Ort des Glaubens
- Heimat
- Taufort
- Traukirche
- Ort des Abschieds
- Zuflucht
- Hoffnungsraum
- Kirche für Alle
- mit Gebeten, Liedern und Predigten erfüllt
- Konfirmationsraum
- Ort des Dankes
- Raum für Kummer
- Ort für Jubiläumshochzeiten
- und Jubiläumskonfirmationen
- Mittelpunkt
- Platz, um Lasten abzulegen
- Wegweiser
Das alles ist unsere Alte Dorfkirche seit mehr als 130 Jahren.
Das alles soll sie uns in Augustdorf für die Zukunft bleiben.
Das alles kann sie nur sein,
wenn Leben in ihr ist und Menschen sie so vielfältig nutzen.
Das alles ist nur möglich, wenn wir sie erhalten.
Wenn wir sie mit Leben füllen
und wenn wir auch die Mauern erhalten, die uns das alles bieten.
Unsere Kirche ist uns etwas wert!
Deshalb füllen wir sie mit Leben.
Deshalb wollen wir sie unterhalten.
Deshalb werden wir es uns etwas kosten lassen,
sie zu unterhalten.
Helfen Sie uns dabei.
Mit Ihrer Gabe im Opferstock am Kirchenausgang
oder mit Ihrer Unterstützung bei unserem Stiftungsfonds.
Und natürlich mit Ihren Ideen,
mit Ihrer Freude und mit Ihren Sorgen,
mit denen Sie unsere Kirche mit Leben erfüllen.
Trauungen
- Die Trauung ist ein "Gottesdienst anlässlich einer Trauung". Sie sollte - um Terminüberschneidungen zu vermeiden - früh genug im Gemeindebüro angemeldet sein. In der Regel wird ein Traugottesdienst für zwei Partner evangelischen Bekenntnisses angeboten. Ist einer der Ehepartner katholischen Bekenntnisses, bedarf es entweder einer Genehmigung der Katholischen Kirche zu einer evangelischen Trauung oder die Trauung wird oekumenisch gehalten, das heißt im Beisein eines katholischen Geistlichen.
- Ist nur einer der Ehepartner Glied einer Kirche, hat sich der Pfarrer / die Pfarrerin im Traugespräch davon zu überzeugen, dass sich der "nichtkirchliche" Partner einem christlichen Gottesdienst nicht verschließt.
- Ein Gottesdienst anlässlich einer Trauung kann nach den Ordnungen der Lippischen Landeskirche nur auf eine standesamtliche Eheschließung folgen. Auch wenn das staatliche Recht eine Trauung ohne Standesamt zulässt, bleiben die evangelischen Landeskirchen bei den bisher geltenden Ordnungen, weil die Ehe auf Dauer und Verlässlichkeit angelegt ist. Eine ausschließlich religiös geschlossene Ehe kann zudem bei einer eventuellen späteren Trennung der Partner dem / der Schwächeren nicht den Schutz bieten, wie eine vor dem Standesbeamten geschlossene Ehe.
- In der Alten Dorfkirche ist es zur Zeit noch nicht untersagt, während des Gottesdienstes Fotos oder Videos anzufertigen. Um diese Möglichkeit auch für die Zukunft zu erhalten, bitten wir alle Beteiligten um eine dezente Haltung beim Filmen bzw. beim Fotografieren.
- Blumenstreuen ist - sofern es sich nur um Blüten und um keine weiteren Beigaben handelt - erlaubt.
- Der Gottesdienst anlässlich einer Trauung ist ein öffentlicher Gottesdienst und keine geschlossene Veranstaltung. Zum Gottesdienst wird öffentlich durch Glockengeläut eingeladen. Jeder ist willkommen.
- Das Reisstreuen vor der Kirche können wir als christliche Gemeinde nicht bejahen. Reis ist ein Nahrungsmittel, das nicht mit Füßen getreten werden sollte. Möchten sich ein Brautpaar und seine Gäste aber unserer Haltung nicht anschließen und auf dem Brauch des Reiswerfens nicht verzichten, bitten wir im Sinne der Sicherheit vor der Kirche die Traugesellschaft darum, anschließend den Platz vor der Kirche wieder sauber zu hinterlassen. Eine Reinigung könnte notfalls auch auf Kosten des Brautpaares geschehen.
- Die Kirche kann bei Bedarf ausgeschmückt werden. Wir bitten um eine nicht übermäßige Ausschmückung, da es sich um eine Kirche und nicht um einen Festsaal handelt. Im Zweifel sollte das Thema beim Traugespräch angesprochen werden.